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Mehr Förderung für mehr Zukunft

Fördergelder clever nutzen – mit prosermo von Abstatt bis Mannheim

WAS SICH BEI DER FÖRDERUNG ÄNDERT

Die neue HEIZUNGSFÖRDERUNG 2026

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird nicht nur durch niedrige Betriebskosten, sondern auch durch attraktive staatliche Förderprogramme belohnt. 

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Förderung klimafreundlicher Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bleibt der Umstieg auf eine Wärmepumpe eine attraktive Möglichkeit, nachhaltig und zukunftssicher zu heizen.

Welche Zuschüsse für Ihr Zuhause infrage kommen, hängt von Ihrem Vorhaben und den individuellen Voraussetzungen ab. prosermo unterstützt Sie von der ersten Förderanalyse über die Auswahl der passenden Wärmepumpe bis zur Antragstellung und Umsetzung.

Hinweis: Förderprogramme und Voraussetzungen können sich ändern. Eine Förderung ist grundsätzlich an die Erfüllung aller geltenden Anforderungen gebunden.


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WELCHE FÖRDERUNG IST ab 2026 FÜR SIE MÖGLICH?

Die Heizungsförderung bleibt auch 2026 ein wichtiger Hebel für die Modernisierung Ihres Zuhauses. Je nach Einkommenssituation, Wohnsituation und geplanter Anlage können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau einer Wärmepumpe bis zu 80 % Förderung erhalten.

DAS GILT SEIT DEM 21. JULI 2026:

  • 30 % Grundförderung
  • Bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
  • Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 16 %
  • Einkommensbonus von 10 %, 30 % oder 40 % und Familienzuschlag
  • Bis zu 70 % bzw. 80 % Gesamtförderung in besonderen Fällen

DIESE BONI ENTFALLEN:

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag werden seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt.

Unser Tipp: Die Wärmepumpe bleibt eine förderfähige und wirtschaftlich interessante Lösung. Entscheidend ist, die Voraussetzungen frühzeitig zu prüfen und Antrag, Planung sowie Umsetzung sinnvoll aufeinander abzustimmen. Dabei unterstützt Sie prosermo persönlich und fachkundig. Genaue Details zu den neuen Förderbedingungen erhalten Sie hier.

 
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Im Detail: Die neuen KfW-Förderbedingungen ab Juli 2026

Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung – etwa einer Wärmepumpe – können weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung beantragt werden.

Doch schnell sein lohnt sich. Für alle Wärmepumpen ist ab dem ersten Quartal 2027 eine Anpassung vorgesehen: Die Grundförderung soll auf 15 % sinken. Gleichzeitig ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für innerhalb der Europäischen Union gefertigte Wärmepumpen geplant.

Für Sie bedeutet das: Der Heizungstausch bleibt förderfähig. Welche Kombination aus Grundförderung und möglichen Zusatzboni für Ihr Projekt in Betracht kommt, prüfen wir bei einer unverbindlichen Beratung gemeinsam mit Ihnen.

Beratung vereinbaren

Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende Obergrenzen für die förderfähigen Kosten:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit wird ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 Euro reduziert. Eine frühzeitige Planung kann sich deshalb auf die Höhe des möglichen Zuschusses auswirken.

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt Bestandteil der Heizungsförderung. Er kann selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern beim Austausch bestimmter alter Heizungen zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden und beträgt zunächst 16 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus erstmals um vier Prozentpunkte. Danach erfolgt die Reduzierung in Halbjahresschritten jeweils zum 1. Februar und 1. August.

Wer einen Heizungstausch plant, sollte daher Förderantrag, technische Planung und Einbau rechtzeitig aufeinander abstimmen. prosermo unterstützt Sie dabei mit einer individuellen Einschätzung zu Ihrem Vorhaben.

Jetzt beraten lassen

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen:

  • 40 % Einkommensbonus bei bis zu 30.000 Euro
  • 30 % Einkommensbonus bei bis zu 40.000 Euro
  • 10 % Einkommensbonus bei bis zu 50.000 Euro

Leben minderjährige Kinder im Haushalt, wird das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können Familien gegebenenfalls in eine günstigere Förderstufe fallen.

Insgesamt sind für berechtigte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 80 % Förderung der förderfähigen Kosten möglich; die reguläre Obergrenze liegt bei 70 %.

Ab dem ersten Quartal 2027 soll sich die Förderung für Wärmepumpen verändern: Die Grundförderung wird voraussichtlich von 30 % auf 15 % reduziert. Gleichzeitig ist ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen vorgesehen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt wurden. Damit bleibt für diese Anlagen eine Förderung von insgesamt 30 % aus Grundförderung und Wertschöpfungsbonus möglich.

Bei Wärmepumpen, die nicht innerhalb der EU gefertigt werden, bleibt es nach der geplanten Umstellung bei der Grundförderung von 15 %. Der Fertigungsort der Anlage kann daher künftig Einfluss auf die mögliche Förderhöhe haben.

prosermo berücksichtigt bei der Auswahl Ihrer Wärmepumpe nicht nur den Wärmebedarf, die Effizienz und die baulichen Gegebenheiten Ihres Hauses, sondern auch die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen. So planen wir Ihre Lösung zukunftssicher und wirtschaftlich.

Der bisherige Effizienzbonus wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt. Bei der Berechnung der möglichen Förderung für eine neue Wärmepumpe ist dieser Zuschlag daher nicht mehr zu berücksichtigen.

Auch der Emissionsminderungszuschlag wurde zum 21. Juli 2026 abgeschafft. Er betraf bestimmte Biomasseheizungen und spielt für die Förderung einer Wärmepumpe keine Rolle mehr.

Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung – etwa einer Wärmepumpe – können weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung beantragt werden.

Doch schnell sein lohnt sich. Für alle Wärmepumpen ist ab dem ersten Quartal 2027 eine Anpassung vorgesehen: Die Grundförderung soll auf 15 % sinken. Gleichzeitig ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für innerhalb der Europäischen Union gefertigte Wärmepumpen geplant.

Für Sie bedeutet das: Der Heizungstausch bleibt förderfähig. Welche Kombination aus Grundförderung und möglichen Zusatzboni für Ihr Projekt in Betracht kommt, prüfen wir bei einer unverbindlichen Beratung gemeinsam mit Ihnen.

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Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende Obergrenzen für die förderfähigen Kosten:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit wird ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 Euro reduziert. Eine frühzeitige Planung kann sich deshalb auf die Höhe des möglichen Zuschusses auswirken.

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt Bestandteil der Heizungsförderung. Er kann selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern beim Austausch bestimmter alter Heizungen zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden und beträgt zunächst 16 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus erstmals um vier Prozentpunkte. Danach erfolgt die Reduzierung in Halbjahresschritten jeweils zum 1. Februar und 1. August.

Wer einen Heizungstausch plant, sollte daher Förderantrag, technische Planung und Einbau rechtzeitig aufeinander abstimmen. prosermo unterstützt Sie dabei mit einer individuellen Einschätzung zu Ihrem Vorhaben.

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Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen:

  • 40 % Einkommensbonus bei bis zu 30.000 Euro
  • 30 % Einkommensbonus bei bis zu 40.000 Euro
  • 10 % Einkommensbonus bei bis zu 50.000 Euro

Leben minderjährige Kinder im Haushalt, wird das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können Familien gegebenenfalls in eine günstigere Förderstufe fallen.

Insgesamt sind für berechtigte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 80 % Förderung der förderfähigen Kosten möglich; die reguläre Obergrenze liegt bei 70 %.

Ab dem ersten Quartal 2027 soll sich die Förderung für Wärmepumpen verändern: Die Grundförderung wird voraussichtlich von 30 % auf 15 % reduziert. Gleichzeitig ist ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen vorgesehen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt wurden. Damit bleibt für diese Anlagen eine Förderung von insgesamt 30 % aus Grundförderung und Wertschöpfungsbonus möglich.

Bei Wärmepumpen, die nicht innerhalb der EU gefertigt werden, bleibt es nach der geplanten Umstellung bei der Grundförderung von 15 %. Der Fertigungsort der Anlage kann daher künftig Einfluss auf die mögliche Förderhöhe haben.

prosermo berücksichtigt bei der Auswahl Ihrer Wärmepumpe nicht nur den Wärmebedarf, die Effizienz und die baulichen Gegebenheiten Ihres Hauses, sondern auch die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen. So planen wir Ihre Lösung zukunftssicher und wirtschaftlich.

Der bisherige Effizienzbonus wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt. Bei der Berechnung der möglichen Förderung für eine neue Wärmepumpe ist dieser Zuschlag daher nicht mehr zu berücksichtigen.

Auch der Emissionsminderungszuschlag wurde zum 21. Juli 2026 abgeschafft. Er betraf bestimmte Biomasseheizungen und spielt für die Förderung einer Wärmepumpe keine Rolle mehr.

IHRE PERSÖNLICHE FÖRDER-SPRECHSTUNDE

Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten für Ihre neue Wärmepumpe bestehen oder haben Fragen zu den aktuellen Regelungen der Heizungsförderung? In unserer persönlichen Förder-Sprechstunde erhalten Sie eine erste fachkundige Einschätzung zu Ihrem Vorhaben.

Unser SHK-Fachberater Steffen Keiper nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und zeigt Ihnen, welche nächsten Schritte für Ihr Projekt sinnvoll sein können.

Jeden Dienstag von 10:00 bis 16:00 Uhr. Rufen Sie uns an unter 07062 9760962. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

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Geld sparen. Umwelt schützen. Zukunft gestalten. 

Gute Gründe für die förderung?

Eine Wärmepumpe ist nicht nur eine Investition in moderne Heiztechnik, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Dank großzügiger Förderungen reduziert sich die Anfangsinvestition deutlich – und das rechnet sich gleich doppelt: finanziell und ökologisch.

 

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Klimafreundlich heizen

Eine moderne Wärmepumpe verursacht bis zu 70 % weniger CO2 als fossile Heizsysteme. Mit Ökostrom betrieben ist sogar eine komplett klimaneutrale Heizung möglich.

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Staatlich gefördert, dauerhaft gespart

Die Förderung reduziert Ihre Investitionskosten erheblich – und durch den effizienten Betrieb der Wärmepumpe sparen Sie langfristig zusätzlich Energiekosten.

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Wertsteigerung der Immobilie

Ein energieeffizientes Heizsystem erhöht den Immobilienwert – und steigert gleichzeitig den Wohnkomfort.

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Zukunftssicher & unabhängig

Mit einer Wärmepumpe machen Sie sich unabhängig von fossilen Brennstoffen und steigenden Energiepreisen.

JETZT FÖRDERUNG SICHERN – BEVOR SIE SINKT

Wer den Heizungstausch frühzeitig angeht, kann sich aktuell besonders attraktive Förderbedingungen sichern. Ab dem 1. Februar 2027 sinken sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit – anschließend folgen weitere Reduzierungen im Halbjahresrhythmus.

Planung, Förderantrag und Umsetzung benötigen Vorlauf. Starten Sie jetzt mit prosermo in die Planung Ihrer Wärmepumpe, damit Sie die geltenden Fördermöglichkeiten bestmöglich für Ihr Zuhause nutzen können.

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Was kostet’s wirklich? Finden Sie es heraus!

Ermitteln Sie Ihre Investitionskosten
mit dem Kostencheck

Sie möchten wissen, welche Gesamtkosten auf Sie zukommen –  kein Problem! Mit unserem Kostencheck erhalten Sie einen klaren Überblick über die Investition. So wissen Sie schon vorher, was Ihre Wärmepumpe kostet.

 

Zum Kostencheck

Lassen Sie sich beraten.

Unser Team ist für Sie da – persönlich, kompetent und mit dem Blick fürs Ganze. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Energietechnik entwickeln wir passgenaue Lösungen, die zu Ihrem Zuhause und Ihren Ansprüchen passen. Bei einem Termin vor Ort bei Ihnen in Abstatt, Heilbronn, Sinsheim, Mannheim oder Umgebung prüfen wir alle Gegebenheiten und beraten Sie umfassend zu Technik, Umsetzung und Förderung.

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Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Stand: Juli 2026. Die Förderzusage und die endgültige Förderhöhe werden ausschließlich von der KfW anhand der jeweils gültigen Bedingungen geprüft.

Für eine förderfähige Wärmepumpe erhalten private Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten. Durch den Klimageschwindigkeitsbonus und – bei Selbstnutzung – den Einkommensbonus kann der Zuschuss auf bis zu 80 % steigen.

Ja, bis zu 80 % sind möglich – allerdings nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von maximal 30.000 Euro. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich diese Einkommensgrenze einmalig auf 40.000 Euro.

Gefördert wird der Einbau einer neuen, förderfähigen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude in Deutschland. Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, und das Heizungsverteilungssystem ist durch einen hydraulischen Abgleich beziehungsweise die Anpassung der Luftvolumenströme zu optimieren.

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Haupt- oder alleinige Wohnadresse, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen. Auch der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung kann bonusberechtigt sein. Die bisherige Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Bis einschließlich 31. Januar 2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16% der förderfähigen Kosten. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert er sich halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 wird dieser Bonus nicht mehr gewährt.

Der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen: Bis 30.000 Euro sind 40 % möglich, bis 40.000 Euro 30 % und bis 50.000 Euro 10 %. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das im Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen.

Bei mindestens einem minderjährigen Kind werden 10.000 Euro vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen.

Berücksichtigt werden unter anderem Kosten für Kauf und Einbau der förderfähigen Heizungsanlage, erforderliche Umfeldmaßnahmen, Fachplanung, Baubegleitung sowie gegebenenfalls akustische Fachplanung. Nicht förderfähig sind beispielsweise Ausgaben für Finanzierung, laufenden Betrieb, Wartung und den Energiebezug der Anlage.

Für ein Einfamilienhaus werden derzeit maximal 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro und anschließend halbjährlich erneut um diesen Betrag. Gleichzeitig wird der Klimageschwindigkeitsbonus in Halbjahresschritten reduziert. Für das erste Quartal 2027 ist außerdem eine Neuregelung der Wärmepumpen-Grundförderung mit einem Wertschöpfungsbonus angekündigt.

Der Wertschöpfungsbonus soll ab dem ersten Quartal 2027 für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union und assoziierten Märkten eingeführt werden. Nach den bisherigen Ankündigungen sollen Details zu Voraussetzungen, konkreter Ausgestaltung und Nachweisen erst im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden. Daher sollte die Förderfähigkeit einer konkreten Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung nochmals geprüft werden.

Seit dem 21. Juli 2026 werden der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen nicht mehr gewährt.

Vor Beginn der Arbeiten muss zunächst eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. Diese wird von einem registrierten Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt. Anschließend wird der Förderantrag bei der KfW gestellt. prosermo begleitet Sie dabei als Fachbetrieb bei jedem Schritt – von der Planung über die BzA bis zur Antragstellung und Umsetzung.

Für eine förderfähige Wärmepumpe erhalten private Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten. Durch den Klimageschwindigkeitsbonus und – bei Selbstnutzung – den Einkommensbonus kann der Zuschuss auf bis zu 80 % steigen.

Ja, bis zu 80 % sind möglich – allerdings nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von maximal 30.000 Euro. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich diese Einkommensgrenze einmalig auf 40.000 Euro.

Gefördert wird der Einbau einer neuen, förderfähigen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude in Deutschland. Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, und das Heizungsverteilungssystem ist durch einen hydraulischen Abgleich beziehungsweise die Anpassung der Luftvolumenströme zu optimieren.

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Haupt- oder alleinige Wohnadresse, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen. Auch der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung kann bonusberechtigt sein. Die bisherige Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Bis einschließlich 31. Januar 2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16% der förderfähigen Kosten. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert er sich halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 wird dieser Bonus nicht mehr gewährt.

Der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen: Bis 30.000 Euro sind 40 % möglich, bis 40.000 Euro 30 % und bis 50.000 Euro 10 %. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das im Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen.

Bei mindestens einem minderjährigen Kind werden 10.000 Euro vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen.

Berücksichtigt werden unter anderem Kosten für Kauf und Einbau der förderfähigen Heizungsanlage, erforderliche Umfeldmaßnahmen, Fachplanung, Baubegleitung sowie gegebenenfalls akustische Fachplanung. Nicht förderfähig sind beispielsweise Ausgaben für Finanzierung, laufenden Betrieb, Wartung und den Energiebezug der Anlage.

Für ein Einfamilienhaus werden derzeit maximal 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro und anschließend halbjährlich erneut um diesen Betrag. Gleichzeitig wird der Klimageschwindigkeitsbonus in Halbjahresschritten reduziert. Für das erste Quartal 2027 ist außerdem eine Neuregelung der Wärmepumpen-Grundförderung mit einem Wertschöpfungsbonus angekündigt.

Der Wertschöpfungsbonus soll ab dem ersten Quartal 2027 für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union und assoziierten Märkten eingeführt werden. Nach den bisherigen Ankündigungen sollen Details zu Voraussetzungen, konkreter Ausgestaltung und Nachweisen erst im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden. Daher sollte die Förderfähigkeit einer konkreten Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung nochmals geprüft werden.

Seit dem 21. Juli 2026 werden der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen nicht mehr gewährt.

Vor Beginn der Arbeiten muss zunächst eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. Diese wird von einem registrierten Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt. Anschließend wird der Förderantrag bei der KfW gestellt. prosermo begleitet Sie dabei als Fachbetrieb bei jedem Schritt – von der Planung über die BzA bis zur Antragstellung und Umsetzung.